Lotto-Jackpot geknackt – den Fiskus freut’s

Haben Sie kürzlich den Jackpot geknackt und zählen sich nun zu den glücklichen Lottomillionären in der Schweiz? Herzlichen Glückwunsch! Aber bevor Sie die Champagnerkorken knallen lassen und erste Ausgabenentscheide treffen, sollten Sie die Rechnung nicht ohne den Fiskus machen.

Ob und wie hoch Geldspielgewinne, wozu auch Gewinne bei Swiss Lotto zählen, besteuert werden, hängt einerseits vom kantonalen Steuerrecht und andererseits von der Art und dem Ort des Spieles sowie vom Geschäftssitz des Veranstalters ab.

Da für Spielbankengewinne, Gewinne aus Kleinspielen sowie einzelne Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung (teilweise) andere steuerliche Bestimmungen gelten, befasst sich dieser Beitrag ausschliesslich mit den Gewinnen von Swiss Lotto im Jahr 2024 und deren steuerlicher Behandlung, wobei auch hier die kantonalen Unterschiede stets zu berücksichtigen sind.

Sofern der erzielte Lottogewinn den Betrag von CHF 1‘056‘600 nicht übersteigt, können Sie sich entspannt zurücklehnen, es fallen weder Verrechnungs- noch Einkommenssteuern auf Stufe Direkte Bundessteuer (DBSt) an. Für die Zwecke der Einkommenssteuer von Kanton und Gemeinden gilt ebenfalls ein Steuerfreibetrag. Dieser beträgt CHF 1 Mio. bzw. einen nach kantonalem Recht bestimmten höheren Betrag (bspw. Kanton Bern: CHF 1‘037‘000). Besteuert wird lediglich der den Freibetrag übersteigenden Anteil des Gewinns. Von diesem gehen erst einmal 35 % als Verrechnungssteuer direkt von Swiss Lotto an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Der Gewinnerin oder dem Gewinner werden damit bei einem Gewinn von bspw. CHF 10 Mio. also noch rund CHF 6.87 Mio. Franken auf dem Konto gutgeschrieben.

In der Folge muss der gesamte Gewinn als Einkommen in der persönlichen Steuererklärung deklariert und der den Freibetrag übersteigende Gewinnanteil versteuert werden. Mit der Deklaration in der Steuererklärung kann auch die abgezogene Verrechnungssteuer wieder zurückgefordert werden. Diese wird an die geschuldeten Einkommenssteuern angerechnet und zurückerstattet, sofern diese tiefer ist. Auf dem steuerbaren Gewinn können zudem 5 % als Pauschalabzug für die Einsatzkosten geltend gemacht werden, jedoch maximal CHF 5’300 Franken (DBSt) bzw. ein nach kantonalem Recht bestimmter Prozentsatz bzw. Höchstbetrag (bspw. Kanton Bern: CHF 5‘200).

Wie viel Einkommensteuern tatsächlich anfallen, ist gemäss geltendem Recht vom steuerrechtlich massgebenden Wohnsitz am 31. Dezember des Jahres abhängig. Insbesondere aufgrund der kantonal unterschiedlich hohen Steuersätze kann der Steuerbetrag für die Zwecke der Kantons- und Gemeindesteuern stark variieren. Als Beispiel seien hier die beiden Kantonshauptorte Bern und Zug genannt, die bei einem Gewinn von CHF 10 Mio. Einkommenssteuern in der Grössenordnung von CHF 1‘860‘000 (Bern) bzw. von CHF 1‘110‘000 (Zug) erheben. Zusätzlich fällt die Direkte Bundessteuer an, die – unabhängig vom Wohnsitz – nach Abzug des Freibetrags 11.5 % des Gewinns beträgt, ausmachend rund CHF 1‘030‘000. Demnach verbleiben einer Gewinnerin oder einem Gewinner abhängig vom Wohnsitz nach Steuern rund CHF 7.11 Mio. (Bern) bzw. CHF 7.86 Mio. (Zug), was einer Differenz von CHF 750‘000 entspricht.

Aufgrund dieser beträchtlichen Unterschiede dürfte bei einem hohen Lotto-Gewinn so mancher Glückspilz versucht sein, seinen steuerrechtlichen Wohnsitz noch vor Jahresende in einen möglichst steuergünstigen Kanton in der Schweiz zu verlegen. Um dies zu verhindern, hat der Nationalrat als Zweitrat am 6. März 2024 eine ständerätliche Motion angenommen, die verlangt, die Besteuerung zukünftig am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinnes vorzunehmen. Der Bundesrat muss nun eine entsprechende Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes zuhanden des Parlaments ausarbeiten.

Insgesamt ist es zwar grossartig, den Jackpot geknackt zu haben und Lotto-Millionär zu werden, aber vergessen Sie bei Ihren Zukunftsplänen nicht, sich über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren. Unsere Steuerspezialisten unterstützen Sie gerne dabei, damit Sie Ihren Gewinn in vollen Zügen geniessen können, ohne dabei böse Überraschungen zu erleben.

Autor

Roger Werren
dipl. Steuerexperte

Lesezeit: 10 Min 18. März 2024