Die MWST-Gruppenbesteuerung

Eine MWST-Gruppe kann erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen. Was sind die wichtigsten Eckpfeiler einer MWST-Gruppe, wie funktioniert sie und welche Unternehmensgruppen sollten den Zusammenschluss zu einer MWST-Gruppe vertieft prüfen? Eine Kurzübersicht.

Eckpfeiler einer MWST-Gruppe

Eine MWST-Gruppe ist – vereinfacht gesagt – ein Zusammenschluss von rechtlich selbständigen Unternehmen, die unter einheitlicher Leitung stehen, zu MWST-Zwecken. Eine einheitliche Leitung liegt in der Regel bei Beteiligungsmehrheit vor. Nicht sämtliche Unternehmen, die unter einheitlicher Leitung stehen, müssen Mitglieder der MWST-Gruppe sein. Die Unternehmensgruppe kann frei wählen, welche Unternehmen Teil einer MWST-Gruppe werden sollen. Nicht notwendig ist ebenfalls, dass das Unternehmen, das die einheitliche Leitung ausübt, Teil der MWST-Gruppe wird. Mitglieder der MWST-Gruppe können aber im Wesentlichen nur Unternehmen mit Sitz in der Schweiz werden. Durch Bildung einer MWST-Gruppe werden die Mitglieder zu einem gemeinsamen Steuersubjekt zusammengefasst. Eine MWST-Gruppenbildung muss bei der ESTV beantragt werden. Grundsätzlich kann sie auf Beginn einer Steuerperiode gebildet werden. Die MWST-Gruppe erhält eine neue MWST-Nr., d.h. die Mitglieder der MWST-Gruppe dürfen ihre allfällig individuell zugeteilte MWST-Nr. nicht mehr verwenden. MWST-Gruppenmitglieder haften für die Dauer ihrer Gruppenzugehörigkeit solidarisch für die MWST-Schulden.

Funktionsweise

Bei der Gruppenbesteuerung ist der Leistungsaustausch zwischen den Unternehmen derselben MWST-Gruppe nicht steuerbar. Dies hat zur Folge, dass bei den Umsätzen zwischen Innen- und Aussenumsätzen unterschieden werden muss. Innenumsätze sind Leistungen, die ein Gruppenmitglied für ein anderes Gruppenmitglied erbringt. Ob die Leistung von der Steuer ausgenommen ist oder nicht, ist bei Innenumsätzen nicht relevant. Bei der Verrechnung von Innenumsätzen ist keine MWST auszuweisen. Der Aussenumsatz wird mit Dritten erzielt. Unter «Dritten» sind «echte» Dritte aber auch Unternehmen desselben Konzerns zu verstehen, die nicht Mitglieder der MWST-Gruppe sind. Jedes Gruppenmitglied hat sein eigenes Vorsteuerabzugsrecht zu bestimmen. Für die Ermittlung des Vorsteuerabzugsrechts sind nicht nur die Aussenumsätze, sondern auch die Innenumsätze heranzuziehen. Die MWST-Gruppe reicht eine MWST-Abrechnung für die gesamte MWST-Gruppe ein, d.h. die Faktoren der einzelnen Mitglieder werden für MWST-Zwecke «konsolidiert».

Beispiel Vorsteuerabzug mit MWST-Gruppe

Die Holding Z AG besitzt 100 % der Aktien der Tochterunternehmen Y AG und der X AG. Bei der Z AG sind Vorsteuern in Höhe von CHF 1 Mio. angefallen. Die Z AG erbringt ausschliesslich Leistungen an Dritte (Aussenumsätze), die sich zu 75 % aus steuerbaren und zu 25 % aus ausgenommenen Leistungen zusammensetzen.

Bei der Y AG sind Vorsteuern im Umfang von CHF 500‘000 angefallen. Sie generiert Aussen- und Innenumsätze in einem Verhältnis von je 50 %. Davon betragen die steuerbaren Aussenumsätze 40% und die ausgenommenen 10 %. Die Innenumsätze werden ausschliesslich mit der Z AG erzielt.

Die X AG erbringt je 30 % steuerbare und ausgenommene Aussenumsätze. Die Innenumsätze von 40 % werden ausschliesslich mit der Y AG erzielt. Bei X AG sind Vorsteuern im Umfang von CHF 600‘000 angefallen.

Berechnung des Vorsteuerabzugs

Wann «lohnt» sich die Bildung einer MWST-Gruppe?

Die Bildung einer MWST-Gruppe drängt sich insbesondere dann auf, wenn ein Unternehmen von der Steuer ausgenommene Umsätze und/oder Subventionen erzielt und von einem Unternehmen derselben Unternehmensgruppe steuerbare Leistungen bezieht. Ohne MWST-Gruppe berechtigen die bezogenen Leistungen nicht oder nicht vollständig zum Vorsteuerabzug. Bei Bildung einer MWST-Gruppe werden aus den steuerbaren «Aussenumsätzen» gruppeninterne nicht steuerbare «Innenumsätze» und die Steuerüberwälzung entfällt. In solchen Fällen resultiert daraus eine Steuerersparnis. Das in diesem Zusammenhang immer wieder erwähnte Beispiel ist das Finanzunternehmen, das zu einem wesentlichen Teil von der Steuer ausgenommene Umsätze erzielt und IT-Dienstleistungen von einem Unternehmen desselben Konzerns bezieht. MWST-Gruppen sind aber nicht nur in derartigen Konstellationen interessant. Auch bei Holdingstrukturen, Immobiliengesellschaften oder anderen Unternehmen, die nicht über ein vollumfängliches Vorsteuerabzugsrecht verfügen und mit anderen Gruppenunternehmen leistungsmässig verflochten sind, kann sich eine Vergleichsberechnung mit und ohne MWST-Gruppenlösung lohnen.

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Autorin

Susanne Gantenbein
dipl. Steuerexpertin

Lesezeit: 5 Min 9. April 2024