Ausgewählte Masszahlen der Sozialversicherungen

Mit der Reform AHV 21 werden ab dem Jahr 2024 schrittweise Änderungen umgesetzt. Die Rente kann neu flexibel und monatlich bezogen werden. Damit können die Versicherten den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten. Der Begriff «Referenzalter» bezeichnet das Alter, ab dem die Altersrente ohne Kürzungen oder Zuschläge bezogen werden kann. Ab dem Jahrgang 1964 liegt das Referenzalter für Frauen und Männer neu bei 65 Jahren. Durch Weiterarbeiten nach dem 65. Altersjahr kann die Rente verbessert oder Beitragslücken können geschlossen werden. Es steht den Versicherten frei, über das Referenzalter 65 hinaus auf den monatlichen Freibetrag von CHF 1’400 zu verzichten, um Beitragslücken zu schliessen. Detaillierte Informationen zu den Änderungen finden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen (https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-21.html).

Nachstehend haben wir für Sie ausgewählte Masszahlen aus der Sozialversicherung zusammengestellt.

Masszahlen der Sozialversicherungen als PDF

T+R AG

Lesezeit: 5 Min 19. Dezember 2023