Revision des Schweizer Patentrechts per 1. Januar 2027

Was sich ändert – und was das für KMU und die steuerliche Patentbox bedeutet.

Das Schweizer Patentsystem wird per 1. Januar 2027 grundlegend modernisiert.

Kern der Reform:

  • Obligatorische Recherche für jede Anmeldung
  • Optionale Vollprüfung (Neuheit & erfinderische Tätigkeit)

Sowohl die obligatorische Recherche als auch die optionale Vollprüfung erfolgt durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE).

Was zunächst technisch klingt, hat substantielle Auswirkungen auf KMU – und indirekt auch auf die Patentbox.

Was ändert sich wirklich?

1. Frühe Klarheit statt späte Überraschungen

Neu erhält jede Anmeldung einen Recherchebericht zum Stand der Technik.

Ergebnis:

  • Sie wissen früh, ob Ihre Idee wirklich neu ist
  • Sie können gezielt entscheiden: weiter investieren oder stoppen

2. «One size fits all» ist vorbei

Mit der optionalen Vollprüfung (Neuheit & erfinderischer Tätigkeit) entstehen faktisch zwei Patenttypen:

  • Standard-Patent (schnell, kostengünstig)
  • Voll geprüftes Patent (robust, investorenfähig)

Die Wahl wird zur strategischen Entscheidung

3. Ein entscheidender Moment kommt nach der Anmeldung

Die eigentliche Weichenstellung erfolgt nach der Recherche. Hier zeigt sich der zentrale Paradigmenwechsel:

  • Ansprüche können gezielt überarbeitet werden
  • Wenn Erfolgsaussichten gering sind, können Verfahren bewusst beendet werden
  • Falls die Erfolgsaussichten gut sind, kann Vollprüfung aktiv beantragt werden

Fazit: IP wird aktiv gesteuert, nicht passiv verwaltet

4. Der neu strukturierte Patentprozess im Überblick

1. Anmeldung
2. Formalprüfung
3. Recherche (obligatorisch)
4. Publikation (inkl. Recherchebericht)
5. Option Vollprüfung
6. Erteilung

Was bedeutet das konkret für KMU?

Die Chancen

  • Frühzeitige Entscheidungsgrundlagen
  • Weniger Fehlinvestitionen in F&E
  • Attraktivere Patente für Investoren und Partner
  • Flexible IP-Strategien je nach Projekt

Die Herausforderungen

  • Höhere Kosten am Anfang (Recherche ist Pflicht)
  • Mehr Komplexität im Verfahren
  • Längere Verfahrensdauer bei eiligen Anmeldungen
  • Weniger Spielraum für spätere Anpassungen

Kurz gesagt: Mehr Aufwand am Anfang – aber deutlich bessere Kontrolle

Und die Patentbox?

Die Regeln der Patentbox (STAF) bleiben unverändert. Aber in der Praxis führt die Revision des Patenrechts zu:

  • höheren Anforderungen an Substanz und Dokumentation
  • höheren Initialkosten
  • längerer Dauer von der Prüfung bis zur Anmeldung und Erteilung
  • gestiegener Bedeutung «qualitativ starker Patente»

Unsere Empfehlung

KMU sollten die Revision nicht nur als juristische Änderung sehen – sondern als strategische Chance:

  • IP‑Strategie früh definieren
  • Recherchephase aktiv nutzen
  • Vollprüfung gezielt einsetzen (Kern-IP)
  • Patentstrategie mit Steuerstrategie (Patentbox) abstimmen

Jetzt handeln lohnt sich: Mit einer Patentanmeldung im laufenden Jahr können Sie im bisherigen System bleiben und allenfalls bereits ab dem Steuerjahr 2026/2027 (massgebend ist der Erteilungszeitpunkt) von der steuerlich attraktiven Patentbox profitieren.

Interesse an der Bewertung Ihres Setups?

Gerne unterstützen wir Sie zusammen mit den Expertinnen und Experten von Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG bei:

  • der Neuausrichtung Ihrer Patentstrategie
  • der optimalen Nutzung der Patentbox
  • der Umsetzung der neuen Prozesse

 

Autoren

Philipp Beck
dipl. Steuerexperte

Dr. Philipp Rüfenacht
Patentanwalt bei der Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG

Lesezeit: 5 Min 2. Juni 2026