Das Bundesgericht hat mit seinem Leitentscheid aus dem Jahr 2020 die steuerliche Anerkennung von Rückstellungen für Grossreparaturen deutlich eingeschränkt. Aufgrund unterschiedlicher kantonaler Praxis besteht insbesondere im Hinblick auf den Jahresabschluss 2025 Handlungsbedarf. Wir haben dazu eine kompakte Übersicht für Sie erstellt.
