Ausgewählte Masszahlen der Sozialversicherungen

Mit dem Jahreswechsel 2026 treten in der Schweizer Sozialversicherung wichtige Neuerungen in Kraft. Besonders hervorzuheben ist die Einführung der 13. Altersrente der AHV: Sie wird erstmals im Dezember 2026 in Form eines Zuschlags ausbezahlt und entspricht einem Zwölftel (8.33 %) der Jahresrente. Zudem steigt das Rentenalter für Frauen gemäss Reform AHV 21 auf 64 Jahre und 6 Monate. Auch die Säule 3a wird flexibler: Ab dem 1. Januar 2026 besteht die Möglichkeit, nicht geleistete Beiträge für die Säule 3a rückwirkend ab dem Jahr 2025 nachzuzahlen.

Nachstehend haben wir für Sie ausgewählte Masszahlen aus der Sozialversicherung zusammengestellt.

Masszahlen der Sozialversicherungen als PDF

T+R AG

Lesezeit: 5 Min 3. Dezember 2025