Die sogenannte Heiratsstrafe beschäftigt die Schweiz seit Jahrzehnten. Verheiratete Paare zahlen unter Umständen mehr Steuern als unverheiratete Paare in vergleichbaren wirtschaftlichen Situationen – nur aufgrund ihres Zivilstandes. Nach mehreren politischen Anläufen steht das Thema der Individualbesteuerung erneut im Fokus.
Ausgangslage
Heute werden Ehepaare in der Schweiz gemeinsam besteuert, indem die Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet werden. Konkubinatspaare hingegen werden individuell besteuert und sind in vielen Fällen steuerlich besser gestellt, da sie von einer tieferen Progression profitieren. Besonders betroffen von der Heiratsstrafe sind Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlicher Einkommensverteilung.
Wird die Heiratsstrafe nun abgeschafft?
Im September 2022 wurde die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeitsinitiative)» von der FDP eingereicht. Als indirekten Gegenvorschlag hat der Bundesrat den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung vorgelegt. Ziel der Vorlage des Bundesrates ist es, die Steuerbelastung zivilstandsneutral auszugestalten und die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren zu beseitigen. Darüber hinaus soll die Vorlage insbesondere Zweitverdienende motivieren, ihre Erwerbstätigkeit auszubauen, da das zusätzliche Einkommen durch die Individualbesteuerung weniger stark belastet würde.
Im März 2024 wurde zudem eine zweite Volksinitiative mit dem Titel «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» von der Mitte-Partei eingereicht. Diese verfolgt im Gegensatz zur FDP-Initiative einen anderen Ansatz: Sie will die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren beibehalten, jedoch ohne steuerliche Benachteiligung gegenüber anderen Steuerpflichtigen.
Aktueller Stand der Dinge
- Die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» wurde vom Bundesrat abgelehnt. Als indirekten Gegenvorschlag schlug er ein Bundesgesetz über die Individualbesteuerung vor, das derzeit im Parlament beraten wird. National- und Ständerat haben sich grundsätzlich für die Individualbesteuerung und damit für die Abschaffung der Heiratsstrafe ausgesprochen. Da der Ständerat die Vorlage jedoch in einigen Punkten abgeschwächt hat, werden die Änderungen noch einmal dem Nationalrat vorgelegt.
- Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» wurde vom Bundesrat am 7. März 2025 ebenfalls abgelehnt, da sie im Widerspruch zur angestrebten Individualbesteuerung steht. Die parlamentarische Beratung steht derzeit noch aus.
Ausblick
Wie sich die Steuerpolitik in dieser Frage weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten. Die Meinungen zur Individualbesteuerung sind politisch und gesellschaftlich gespalten. Zwar zeichnet sich ein gewisser Reformwille ab, doch ist der Ausgang der beiden Volksinitiativen sowie des indirekten Gegenvorschlags ungewiss. Selbst im Falle einer Annahme ist nicht mit einer kurzfristigen Umsetzung zu rechnen. Ein Systemwechsel würde erhebliche gesetzgeberische und administrative Anpassungen erfordern und dürfte noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
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