Brexit – Und jetzt?

Am 31. Januar 2020 war der letzte Tag der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (UK) in der Europäischen Union (EU).

1. Februar 2020 – Start Übergangsphase

Während der 11-monatigen Übergangsphase werden intensive Verhandlungen für die zukünftige Beziehung zwischen der EU und UK geführt. UK wird während der Übergangsphase zoll- wie auch mehrwertsteuerrechtlich weiterhin als vollwertiges Mitglied der EU behandelt, je-doch ohne Beteiligung an EU-Institutionen. Dies bedeutet, dass bis Ende 2020 weiterhin Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital frei und ohne Kontrollen oder regulatorische Beschränkungen, Zölle oder andere Importverfahren frei verkehren können. Aus MWST-Sicht sind weiterhin zusammenfassende Meldungen und INTRASTATs für Lieferungen und Leistungen auszufüllen.

31. Dezember 2020 – Ende der Übergangsphase

Bis Ende 2020 beabsichtigen UK und die EU die Übergangsregelung durch ein umfassendes Handelsabkommen zu ersetzen. Dabei soll es eine Vereinbarung ohne Zölle, Gebühren, Abgaben oder mengenmässigen Beschränkungen geben, jedoch ohne einheitliches Zollgebiet. Oberste Priorität in den Verhandlungen wird jedoch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger (und Familienangehörige) zukommen, durch eine weiterhin geltende Grundlage des freien Personenverkehrs. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Moment noch keine spezifischen Massnahmen zu treffen sind und die bisherigen Regelungen und Abläufe bis am 31. Dezember 2020 beibehalten werden können. Trotz-dem sollten sich Unternehmungen über die laufenden Verhandlungen und diesbezügliche Ergebnisse informieren, damit allfällige Anpassungen auf den 1. Januar 2021 frühzeitig implementiert werden können.

Handelsbeziehung Schweiz-UK

Das bisherige bilaterale Abkommen Schweiz-EU wird bis am 31. Dezember 2020 weiterhin auf UK anwendbar sein.

Das neu ausgearbeitete Handelsabkommen zwischen UK und der Schweiz wird die Grundlage der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen UK und der Schweiz bilden und frühestens auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Das Abkommen zwischen UK und der Schweiz umfasst den Warenhandel (einschliesslich der Bestimmungen über Ursprungsregeln, Präferenzzölle und Kontingente sowie nichttarifliche Massnahmen), die Ursprungsbezeichnungen sowie das öffentliche Auftragswesen.

Das Austrittsabkommen mit der EU legt die Einzelheiten fest, wie UK während der Übergangszeit weiterhin von den Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten abgedeckt ist.

EORI-Nummer UK

Nach dem definitiven Austritt UKs aus der EU werden alle Bewegungen in die EU von UK und aus UK in die EU als Importe oder Exporte behandelt.

Wir empfehlen deshalb Unternehmungen, die Waren aus UK exportieren bzw. nach UK importieren, folgendes zu prüfen:

• Liegt eine EORI-Nummer in UK vor? Wenn nicht
• Haben Sie ein Schreiben vom HMRC (Steuerverwaltung UK) erhalten, in dem die automatische Anmeldung erklärt und ihre EORI-Nummer angegeben wird? oder falls nicht
• So bald wie möglich eine EORI-Nummer beantragen.

Bei Fragen und für weitere Auskünfte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere MWST-Spezialisten.

Autoren

Fabienne Ryser
MAS FH in MWST

Lesezeit: 10 Min
Februar 2020