Abstimmung zur Individualbesteuerung – Stimmvolk sagt Ja

Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk der Einführung der Individualbesteuerung zugestimmt. Die Vorlage wurde mit rund 54 % Ja-Stimmen angenommen. Damit wird das heutige System der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren durch ein neues System der Individualbesteuerung ersetzt, bei der jede steuerpflichtige Person unabhängig vom Zivilstand separat besteuert wird.  

Mit diesem Entscheid wird die vom Bundesgericht schon seit mehr als 30 Jahren bemängelte sogenannte «Heiratsstrafe» im Steuerrecht beseitigt. Auch wenn die Kantone die Mehrbelastung verheirateter Paare durch Tarifkorrekturen und Abzüge bereits weitgehend abgeschafft oder gemildert haben, kann es heute immer noch vorkommen, dass verheiratete Paare aufgrund der gemeinsamen Besteuerung und der höheren Steuerprogression mehr Steuern bezahlen als unverheiratete Paare mit vergleichbarem Einkommen. Durch die Individualbesteuerung werden künftig alle Personen grundsätzlich unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert.  

Umsetzung und weitere Schritte 

Mit dem Volksentscheid ist der Systemwechsel zwar beschlossen, die konkrete Umsetzung wird jedoch herausfordernd sein und einige Zeit in Anspruch nehmen. Bund und Kantone müssen ihre Steuergesetze grundlegend anpassen und die administrativen Prozesse auf das neue System ausrichten. Aufgrund der umfangreichen Anpassungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene gilt eine Übergangsfrist von mehreren Jahren. Das neue System der Individualbesteuerung soll spätestens per 1. Januar 2032 eingeführt werden. 

Trotz der Annahme der Individualbesteuerung dürfte die Diskussion um die steuerliche Behandlung von Ehepaaren noch nicht ganz abgeschlossen sein. Die Partei Die Mitte hat kommuniziert, dass sie das Abstimmungsresultat nun sorgfältig analysieren wolle, um dann zu entscheiden, wie es mit ihrer derzeit noch hängigen Initiative „Für faire Steuern auch für Ehepaare“ weitergehen soll. Diese Initiative verfolgt einen anderen Ansatz und will Ehepaare steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gegenüber unverheirateten Paaren gleichstellen, ohne zwingend eine vollständige Individualbesteuerung einzuführen. Sollte die Initiative nicht zurückgezogen werden, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt, allenfalls schon diesen Herbst, erneut über die steuerliche Behandlung von Ehepaaren abstimmen. 

Fazit und Ausblick 

Mit dem Ja zur Individualbesteuerung hat das Stimmvolk einen grundlegenden Systemwechsel im Schweizer Steuerrecht beschlossen. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung werden jedoch noch einige Jahre in Anspruch nehmen – und politisch bleibt das Thema aufgrund der hängigen Initiative weiterhin aktuell. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt ausführlicher zu diesem Thema informieren.  

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Autor

Martin Röthlisberger
dipl. Steuerexperte

Lesezeit: 5 Min 9. März 2026