Erstreckung der Verlustverrechnungsperiode von 7 auf 10 Jahre

Der Bundesrat hat kürzlich die Botschaft zur Erstreckung der Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre verabschiedet. Diese basiert auf einer Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 12. Januar 2021 und zielt darauf ab, Unternehmungen und deren wirtschaftliche Widerstands- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Nachfolgend werden die Hintergründe, die Ziele sowie die potenziellen Auswirkungen der geplanten Massnahme beleuchtet.

Hintergrund und Ziel

Nach geltendem Recht können Unternehmungen in der Schweiz Verluste innerhalb von sieben Jahren mit künftigen Gewinnen steuerlich verrechnen. Die geplante Änderung sieht eine Ausdehnung dieses Zeitraums auf zehn Jahre vor. Ziel dieser Massnahme ist es, insbesondere Unternehmungen zu unterstützen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und erhebliche Verluste erlitten haben. Durch die verlängerte Verlustverrechnungsperiode kann den Unternehmungen eine längere Erholungsphase ermöglicht werden, in der sie ihre Verluste steuerlich geltend machen können. Die Motion sieht vor, dass die Erstreckung der Verlustverrechnung für Verluste ab dem Steuerjahr 2020 gelten soll, womit die Regelung am 1. Januar 2028 in Kraft treten würde.

Von einer Verlängerung könnten nicht nur durch die Pandemie geschwächte Unternehmungen profitieren, sondern auch neu gegründete Unternehmungen. Insbesondere Start-ups, die häufig eine mehrjährige Aufbauphase mit hohen Investitionen durchlaufen, hätten so die Möglichkeit, Verluste aus dieser Phase über einen längeren Zeitraum steuerwirksam vorzutragen und mit späteren Gewinnen zu verrechnen.

Vergleich mit anderen Ländern

Im internationalen Vergleich gehört die Schweiz bezüglich Verlustverrechnung nicht zu den attraktivsten Ländern. Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten erlaubt eine unbeschränkte Verlustverrechnung, wenn auch häufig mit betragsmässigen Begrenzungen. Mit der geplanten Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode würde sich die Schweiz den Regelungen vieler europäischer Nachbarstaaten annähern und ihre steuerliche Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Befürworter und Gegner

In der Vernehmlassung befürwortete die Mehrheit der Organisationen und Verbände die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode. Sie sehen in der Massnahme eine bessere Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zudem schaffe die Verlängerung Anreize für Neugründungen und leiste einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

Dahingegen lehnten rund zwei Drittel der Kantone die Vorlage ab. Die Gegner argumentieren, dass bereits ausreichend steuerliche Massnahmen zur Unterstützung von überlebensunfähigen und sanierungswürdigen Unternehmungen existieren. Zudem wird befürchtet, dass eine Erstreckung der Verlustverrechnungsperiode zu Mindereinnahmen auf Bundes- und Kantonsebene führen könnte, deren Umfang sich zum heutigen Zeitpunkt jedoch nicht genau beziffern lässt.

Der Bundesrat unterstützt die geplante Verlängerung zwar grundsätzlich, verzichtet aber angesichts der angespannten Haushaltslage darauf, dem Parlament eine Empfehlung zur Annahme der Vorlage zu unterbreiten.

Fazit

Die Verlängerung der Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre soll den Unternehmungen, insbesondere den durch die Corona-Pandemie geschwächten Firmen und Start-ups, mehr Zeit zur wirtschaftlichen Erholung bieten und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärken. Die Befürworter sehen darin einen grundsätzlichen Schritt in die richtige Richtung, während die Kritiker die Mindereinnahmen und die Notwendigkeit der Massnahme anzweifeln. Es bleibt abzuwarten, ob die Vorlage vom Parlament angenommen wird.

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Autorin

Aline Pfammatter
Bachelor of Science ZHAW in Wirtschaftsrecht

Lesezeit: 5 Min
16. Dezember 2024