Ausgewählte Masszahlen der Sozialversicherungen

Auf den 1. Januar 2021 tritt die vom Schweizer Stimmvolk angenommene Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub in Kraft. Folglich wird der AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgeber von 10.55 % auf 10.60 % erhöht. Ebenso steigt der maximale Beitragssatz der Selbständigerwerbenden für AHV/IV/EO auf 10.00 % bei Einkommen ab CHF 57’400.

Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von CHF 496 auf CHF 503 pro Jahr erhöht. Die minimale bzw. maximale Altersrente bei ordentlichem Rücktrittsalter wurden auf CHF 14’340 bzw. CHF 28’680 erhöht. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge erhöht sich der maximal versicherte Lohn von CHF 85’320 auf CHF 86’040, die Eintrittschwelle von CHF 21’330 auf CHF 21’510 und der Koordinationsabzug von CHF 24’885 auf CHF 25’095. Der minimale bzw. maximale koordinierte Lohn wird ebenfalls erhöht auf CHF 3’585 bzw. CHF 60’945. Der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleibt unverändert bei 1 %. Die maximalen Steuerabzüge in der freiwilligen Vorsorge 3a werden auf CHF 6’883 (mit 2. Säule) und CHF 34’416 (ohne 2. Säule) pro Jahr erhöht. Untenstehend haben wir für Sie ausgewählte Masszahlen aus der Sozialversicherung zusammengestellt.

Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen

* Auf verdecktes Eigenkapital zugunsten von Aktionären oder solchen Nahestehenden entfallende Zinsen unterliegen als geldwerte Leistung der Verrechnungssteuer.

** Jedoch in jedem Fall mindestens zu den ausgewiesenenen Zinssätzen für Darlehen in der entsprechenden Fremdwährung.

Für die Berechnung der Limiten sind die Kredite sämtlicher Beteiligten und nahe stehender Personen zusammenzuzählen.

Die Tabelle basiert auf dem Rundschreiben «Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen», periodisch herausgegeben von der
Eidg. Steuerverwaltung. Die Zinssätze gelten als «safe haven». Der Nachweis höherer Zinssätze im Drittvergleich bleibt vorbehalten.

Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an uns.

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1. Januar 2021