Ausgewählte Masszahlen der Sozialversicherungen

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 um 2.9 % auf maximal CHF 2’520 pro Monat erhöht. Die damit verbundenen Grenzwerte sowie die Beiträge für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende werden angepasst. Zudem tritt die zweite Stufe der AHV-Reform in Kraft. Das Referenzalter (Renteneintrittsalter) der Frauen wird schrittweise angehoben. Das bisher geltende Referenzalter 64 für Frauen wird ab dem 1. Januar 2025 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Im Gegenzug profitieren die Jahrgänge 1961 bis und mit 1969 von einem tieferen Kürzungssatz beim Rentenvorbezug bzw. erhalten einen kleinen Zuschlag zur Rente, sofern sie die Rente erst ab Erreichen des Referenzalters oder später beziehen.

Nachstehend haben wir für Sie ausgewählte Masszahlen aus der Sozialversicherung zusammengestellt.

Masszahlen der Sozialversicherungen als PDF

T+R AG

Lesezeit: 5 Min 19. Dezember 2024