Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024

Im Oktober 2021 wurde die Abschaffung der Industriezölle vom Parlament gutgeheissen. Am 2. Februar 2022 hat der Bundesrat das Inkrafttreten der Änderung des Zolltarifgesetzes per 1. Januar 2024 beschlossen.

Durch die vorgesehenen Massnahmen entfallen – mit wenigen Ausnahmen im Bereich der industriell produzierten landwirtschaftlichen Produkte der Zolltarifkapitel 35 und 38 – alle Einfuhrzölle auf Industrieprodukten (Zolltarifkapitel 25 – 97). Nebst Zolleinsparungen bietet die Abschaffung der Industriezölle Unternehmen die Möglichkeit, ab 1. Januar 2024 auf aufwändige Zollverfahren zu verzichten, sofern diese Verfahren gewählt wurden, um eine Zollbefreiung bei der Einfuhr zu bewirken (z.B. vorübergehende Einfuhr oder aktive Veredlung).

Die Eidg. Zollverwaltung heisst neu Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Per 1. Januar 2022 wurde die Eidg. Zollverwaltung (EZV) in Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) umbenannt. Die Webseite ist neu unter http://www.bazg.admin.ch (bisher: www.ezv.admin.ch) erreichbar. Dank temporären Umleitungen sind die bisherigen Seiten noch aufrufbar, es empfiehlt sich jedoch, allfällige Favoriten im Browser zu aktualisieren.

Die Anwendungen des BAZG werden nun nach und nach der neuen Namensgebung angepasst. Der Namenswechsel erfolgt im Zuge der Weiterentwicklung der Eidg. Zollverwaltung. Schlüsselelement der umfassenden Transformation ist das Programm DaziT. Das Programm wurde am 1. Januar 2018 offiziell lanciert und dauert bis Ende 2026. Die Transformation baut auf den Pfeilern systematische Vereinfachung und durchgehende Digitalisierung der BAZG-Prozesse einerseits und der organisatorischen Weiterentwicklung andererseits auf.

Chartera Output

Chartera Output ist das neue Output Management System des BAZG, über welches die Zolldokumente zentral und übersichtlich bezogen werden können. Chartera Output bietet nun eine kostenlose Möglichkeit die Zolldokumente, wie z.B. Rechnungen, Bordereau der Abgaben, Veranlagungsverfügungen und Rückerstattungsbelege zu suchen und herunterzuladen. Dabei ist die Periode für den Download von Dokumenten nicht mehr auf 10 Tage begrenzt (im alten System e-dec war dies noch der Fall). Für die Erstellung der MWST-Abrechnung kann somit beispielsweise ein ganzes Quartal angewählt und heruntergeladen werden.
Voraussetzung für den Bezug der elektronischen Dokumente via Chartera Output ist ein gültiges ZKV (Zollkundenverwaltung)-Zertifikat und die vorgängige Registrierung für Chartera Output.
Chartera Output steht allen registrierten Benutzern (Private und Unternehmen) zur Verfügung, welche die für sie bestimmten Dokumente beziehen möchten.

Fabienne Ryser
MAS FH in MWST