Abschaffung der Emissionsabgabe

Nach einer 12-jährigen Behandlung des Geschäfts hat nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat mit Annahme der Schlussabstimmung zur Sommersession 2021 am 18. Juni 2021 die Abschaffung der Emissionsabgabe beschlossen.

1. Was ist die Emissionsabgabe?

Der Bund erhebt bei der Zuführung von Eigenkapital in Schweizer Kapitalgesellschaften und Genossenschaften durch die Beteiligungsinhaber/innen bzw. die Genossenschafter/innen die Emissionsabgabe von 1 %. Die Emissionsabgabe wird bei der Gesellschaft erhoben, die kapitalisiert werden muss. Die Abgabe betrifft nicht nur grosse Unternehmungen, sondern auch KMUs. Die Zuführung von Eigenkapital kann zum Beispiel im Hinblick auf geplante Investitionen oder zur Verhinderung einer Unterbilanz in wirtschaftlich schweren Zeiten geschehen; in der Regel durch Erhöhung von Aktien bzw. Stammkapital oder durch à-fonds-perdu-Zuschüsse in die Gesellschaft. Bei einem Zuschuss von einer Million Franken in eine Gesellschaft ist somit eine Emissionsabgabe von CHF 10’000 geschuldet, demgegenüber besteht bei der entgeltlichen Begründung von Aktien- bzw. Stammkapital eine Freigrenze von CHF 1 Mio.

Diese Abgabe war schon lange stark umstritten, weil sie die Kapitalisierung von Gesellschaften erschwert und im internationalen Vergleich stets ein Standortnachteil ist, zumal eine solche Abgabe auf der Zuführung von Eigenkapital in den meisten anderen Ländern unbekannt ist.

Die Emissionsabgabe gehört wie die Umsatzabgabe zu den sog. Stempelabgaben. Erstere wird wie erwähnt auf der Zuführung von Eigenkapital in schweizerische Gesellschaften erhoben, die Umsatzabgabe ist eine Finanztransaktionssteuer, die auf dem Umsatz (Kauf/Verkauf) von Wertpapieren wie Aktien erhoben wird. Nach-stehend geht es nur um die Emissionsabgabe.

2. Was ändert?

Das Geschäft geht zurück auf eine parlamentarische Initiative, die im Jahre 2009 eingereicht wurde. Der Nationalrat hatte der Abschaffung der Emissionsabgabe bereits im Jahr 2013 zugestimmt. Der Ständerat hat das Geschäft aber mit Verweis auf die seinerzeit pendente Unternehmenssteuerreform III sistiert.

Im Rahmen dieser Sommersession ist der Ständerat nun auf diese Sistierung zurückgekommen und hat sie aufgehoben. In der anschliessenden materiellen Debatte beschloss der Ständerat im Stimmenverhältnis von 30 zu 14 Stimmen, die Emissionsabgabe ebenfalls abzuschaffen, diesen Beschluss hat er an der Schlussabstimmung vom 18. Juni 2021 bestätigt.

Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Im Rahmen der Debatte haben einige Mitglieder des Ständerats für den Fall der Abschaffung bereits das Referendum angekündigt. Ob dieses jedoch zustande kommt (seit Publikation des Beschlusses im Bundesblatt müssen innerhalb von 100 Tagen 50’000 Stimmberechtigte eine Abstimmung über das Geschäft verlangen), werden wir ungefähr Anfang Oktober erfahren.

3. Inkrafttreten

Der Bundesrat wird über das Inkrafttreten der Änderungen und somit das Inkrafttreten der Abschaffung der Emissionsabgabe nach Ablauf der Referendumsfrist entscheiden.

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Autoren

Martin Röthlisberger
dipl. Steuerexperte

Lesezeit: 10 Min
2. August 2021